Mit Montag, den 25. April 2022, wird ein weiterer Schritt in Richtung eines normalen Schulbetriebs gesetzt:
Für alle Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich. Dies gilt auch für das gesamte Personal und für externe Personen.
Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen. Für Schülerinnen und Schüler, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-COV-2 durchgemacht haben, sind die Regelungen über die Teilnahmen an Testungen nicht anzuwenden, damit es nicht zu falsch positiven Ergebnissen kommt.
Ein PCR-Test pro Woche für alle Schüler/innen wird fortgesetzt. Antigentests werden nach Bedarf eingesetzt.